Unsere Kanzlei ist durch die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe befugt, die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu führen. Neben besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der steuerlichen Sonderregelungen der Land- und Forstwirtschaft umfasst der Titel weiterhin auch Kenntnisse auf dem Gebiet des Höferechts, des besonderen Erbrechts für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, des Landpachtrechts, des Grundstückverkehrsrechts, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft einschließlich dem landwirtschaftlichen Rechnungswesen und der Statistik.